Tagesunterbringung/Notquartiere

Das Angebot zur Tagesunterbringung/Notquartier von Cosmas & Damian richtet sich ausschließlich an hilfsbedürftige Menschen i.S.v. § 53 Abs. 1 Nr. 2 AO, insbesondere Empfänger von Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch, des Wohngeldgesetzes, des § 27a Bundesversorgungsgesetz oder nach § 6a Bundeskindergeldgesetz.

Unsere Notquartiere sind vollmöbliert und mit "Pott und Pann" ausgestattet:

  • Küche mit Töpfen, Pfannen, Besteck etc.
  • Waschmaschine
  • Tisch
  • Stuhl
  • Bett
  • Schrank
  • TV
  • Wifi
  • Bettwäsche
  • Handtücher

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