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1. Vereinsname, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr:

Cosmas und Damian soziales Trägerwerk
für die Wohlfahrt von Menschen ohne Heimat und Obdach e.V.

Eintragung beim Vereinsregister:
Amtsgericht Charlottenburg von Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin unter Nr.: VR 38257 B

Anschrift und Sitz:
Reinickendorfer Straße 97
D-13347 Berlin
Mail: info@cosmas-und-damian-e-v.de
          info@soziales-traegerwerk.de
Tel.:  +49 (0)30 54 88 74 08

Gründungsjahr: 2020
Organe des Vereins: Vorstand und Mitgliederversammlung

Ansprechpartner: Herr Scholz
Eintragung im Vereinsregister

2. Satzung und Tätigkeit:

Gültige Satzung vom 17.06.2020 Gründungssatzung vom 30.03.2020 Was wir tun

3. Angaben zur Steuerbegünstigung:

Unsere Tätigkeit ist laut Bescheid zur Steuernummer 27/662/58846 F31 des Finanzamtes für Körperschaften I, Berlin, vom 24.07.2020 nach § 60a Abs. 1 AO über die gesonderte Feststellung der Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 AO. als gemeinnützig anerkannt. Hiernach heisst es:

Die Satzung der Körperschaft Cosmas und Damian Soziales Trägerwerk für die Wohlfahrt von Menschen ohne Heimat und Obdach e.V., Reinickendorfer Str. 97, 13347 Berlin in der Fassung vom 30.03.2020 (zuletzt geändert am 17.06.2020) erfüllt die satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 AO.
Freistellungsbescheid für 2020 zur Körperschafts- & Gewerbesteuer Feststellungsbescheid gemäß § 60a AO vom 24.07.2020

4. Vorstand:

Vorsitzender: Michael Blakey   -   Stellvertretender Vorsitzender: Kay Hahn   -   Schatzmeisterin: Yvonne Deckner-Paul

Diese vorgenannten drei Personen bilden den Vorstand i.S.v. § 26 BGB (Vertretungsvorstand). Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden oder den Schatzmeister vertreten.

§ 6 der aktuell gültigen Vereinssatzung regelt zum Vorstand nachfolgendes:

1. Der Vorstand besteht aus drei Personen: dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister.

2. Diese drei Personen bilden den Vorstand i.S.v. § 26 BGB (Vertretungsvorstand). Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden oder den Schatzmeister vertreten.

3. Arbeitnehmer des Vereins dürfen nicht Mitglieder des Vorstandes sein.

4. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Bis zu einer Neuwahl bleibt der Vorstand im Amt. Scheidet ein Mitglied während der Amtszeit aus, kann der Gesamtvorstand ein Ersatzmitglied für die restliche Amtsdauer des Ausgeschiedenen wählen.

5. Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins und erledigt alle Verwaltungsaufgaben, soweit sie nicht durch die Satzung oder Gesetz einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind. Er hat insbesondere folgende Aufgaben:

    a)    Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung,
    b)    Einberufung und Vorbereitung der Mitgliederversammlung,
    c)    Aufstellung des Haushaltsplanes für jedes Geschäftsjahr
    d)   Buchführung, Erstellung des Jahresberichtes,
    e)    Aufnahme und Mitwirkung beim Ausschluss von Mitgliedern,
    f)    Abschluss und Beendigung von Arbeitsverträgen.

6. Der Vorstand ist in seinen Sitzungen beschlussfähig, wenn alle Mitglieder des Vorstands eingeladen und mindestens drei      Mitglieder, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende, anwesend sind.

Die Einladung erfolgt schriftlich durch den Vorsitzenden oder bei dessen Verhinderung durch den stellvertretenden Vorsitzenden spätestens eine Woche vor der Sitzung, auch in Eilfällen. Der Mitteilung einer Tagesordnung bedarf es nicht. Der Vorstand kann auf das Schrifterfordernis der Einladung verzichten.

Der Vorstand beschließt mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden oder bei dessen Abwesenheit die des stellvertretenden Vorsitzenden, der die Vorstandssitzung leitet.

            Die Beschlüsse sind zu protokollieren und vom Sitzungsleiter zu unterschreiben. Die Eintragungen müssen enthalten:

–    Ort und Zeit der Sitzung,
–    Namen der Teilnehmer und des Sitzungsleiters,
–    gefasste Beschlüsse und Abstimmungsergebnisse.

Vorstandsbeschlüsse können im schriftlichen Verfahren gefasst werden, wenn alle Mitglieder des Vorstandes dem Beschlussvorschlag schriftlich zustimmen. Die Unterlagen über die Beschlussfassung sind zu verwahren.

5. Tätigkeitsbericht:


Tätigkeitsbericht 2021 Tätigkeitsbericht 2022

6. Personalstruktur:

Beschäftigte Vollzeit:     1
Beschäftigte Teilzeit:     1
Gründungsmitglieder:  7
Herr Michael Benjamin Blakey, Berlin      -   Vorsitzender seit Gründung 30.03.2020
Herr Kay Hahn, Berlin                                  -   Stellvertretender Vorsitzender seit Gründung 30.03.2020
Frau Yvonne Deckner-Paul, Berlin             -   SchatzmeisterIn seit Gründung 30.03.2020
Frau Petra Hahn, Berlin                               -   Betreuung und Anleitung der ehrenamtlich Tätigen
Herr Dirk Scholz, Hamburg                         -   Organisation Vereinsbüro, Betreuung und Anleitung der der ehrenamtlich
                                                                             Tätigen, Betreuung und Beratung von Hilfesuchenden
Herr Christian Michael Kroll, Schöneiche -   Organisation Einkauf Betreuung und Anleitung der ehrenamtlich Tätigen
Herr Wolfgang Unger, Berlin                      -   Leitung Objektbetreuung
Ehrenamtlich Tätige:     4
Philipp Fritsch, Berlin                                   -   Organisation Vereinsbüro und Betreuung der ehrenamtlich Tätigen
                                                                             Betreuung und Beratung von Hilfesuchenden
3 Weitere ehrenamtlich Tätige                   -   Betreuung und Beratung von Hilfesuchenden


 7. Angaben zur Mittelherkunft:

Jahresabschluss 2022 Gewinnermittlung 2021 nach § 4 Abs. 3 EStG

8. Angaben zur Mittelverwendung:

Jahresabschluss 2022 Gewinnermittlung 2021 nach § 4 Abs. 3 EStG

9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten:

Gesellschaftrechtliche Verbundenheiten bestehen derzeit nicht.

10. Namen von Personen, deren Zahlungen mehr als 10% der  Gesamtjahresbudgets ausmachen:

Keine Zahlungen erhalten, die mehr als 10% des Jahresbudgets ausmachen.
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