Das Angebot zur Tagesunterbringung/Notquartier von Cosmas & Damian richtet sich ausschließlich an hilfsbedürftige Menschen i.S.v. § 53 Abs. 1 Nr. 2 AO, insbesondere Empfänger von Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch, des Wohngeldgesetzes, des § 27a Bundesversorgungsgesetz oder nach § 6a Bundeskindergeldgesetz.
Unsere Notquartiere sind vollmöbliert und mit "Pott und Pann" ausgestattet:
- Küche mit Töpfen, Pfannen, Besteck etc.
- Waschmaschine
- Tisch
- Stuhl
- Bett
- Schrank
- TV
- Wifi
- Bettwäsche
- Handtücher